Kfz-Schadengutachten / Unfallgutachten nach einem Haftpflichtschaden
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall (sog. Haftpflichtschaden) haben Sie als Geschädigter das uneingeschränkte Recht einen unabhängigen Kfz-Sachverständiger (auch Unfallgutachter genannt) Ihrer Wahl zur Erstellung eines Unfallgutachtens zu beauftragen. Das Gutachten wird zur Feststellung des Schadenumfanges und zur Beweissicherung benötigt. Mit einem qualifizierten Schadengutachten können Sie Ihren Schadenersatzanspruch nachweisen.
Mit unseren Gutachten kann Ihnen nach einem Unfall der Schaden in voller Höhe erstattet werden.
Als Kfz-Sachverständigenbüro erstellen wir professionelle, nachvollziehbare und prozesssichere Schadengutachten für: